BFSG 2025: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites bedeutet
Das BFSG verpflichtet Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. So funktionieren die Anforderungen, Fristen, WCAG-Kriterien und konkrete Umsetzungsschritte.
Rechtliches & Info
DSGVO-konforme Website Schritt für Schritt: Cookie-Consent, Datenschutzerklärung, Analytics-Setup und Hosting-Pflichten. Mit Checkliste und häufigen Fehlern.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet — und das tun praktisch alle. Cookie-Banner, Datenschutzerklärung, Newsletter-Anmeldung, Kontaktformular: an jedem dieser Punkte entscheidet die Umsetzung darüber, ob eine Website rechtssicher betrieben wird oder ob Abmahnungen, Bußgelder und Imageschäden drohen. Dieser Leitfaden fasst die zentralen Pflichten zusammen und zeigt, wie sich DSGVO-Konformität strukturiert umsetzen lässt.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist die europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt seit Mai 2018 und regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern dürfen. Verstöße können mit bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für Website-Betreiber bedeutet die DSGVO konkrete Pflichten: vom Einholen von Cookie-Einwilligungen bis zur vollständigen Datenschutzerklärung.
DSGVO-Auslegung 2026
Die Grundprinzipien bleiben unverändert, aber Urteile und Aufsichtsbehörden-Richtlinien haben die Auslegung präzisiert. Besonders wichtig: das Planet49-Urteil (keine vorausgefüllten Checkboxen für Einwilligungen) und das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, seit Dezember 2021).
Praktisch jede Website verarbeitet personenbezogene Daten. Dazu zählen:
Direkt identifizierende Daten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postadresse, Fotos.
Indirekt identifizierende Daten: IP-Adresse, Cookie-IDs, Geräte-Kennungen, Standortdaten, Nutzungsverhalten.
Beide Kategorien sind nach DSGVO geschützt. Selbst eine reine Informationsseite ohne Formulare verarbeitet IP-Adressen — und unterliegt damit der DSGVO.
Jede Datenverarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage. Die wichtigsten für Websites:
| Art. 6 Abs. 1 | Rechtsgrundlage | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| lit. a | Einwilligung | Cookies, Newsletter, Marketing |
| lit. b | Vertragserfüllung | Bestellabwicklung, Kundenkonto |
| lit. c | Rechtliche Verpflichtung | Aufbewahrungspflichten, Steuerdaten |
| lit. f | Berechtigte Interessen | Technisch notwendige Cookies, Logfiles |
Bei berechtigten Interessen ist immer eine Interessenabwägung erforderlich — die Interessen des Verantwortlichen müssen gegen die Interessen der betroffenen Person abgewogen werden.
Das TTDSG verlangt für nicht technisch notwendige Cookies eine vorherige, aktive Einwilligung. Die meisten Cookie-Banner im Web sind rechtlich nicht haltbar.
Jede Website braucht eine Datenschutzerklärung, die von jeder Seite aus erreichbar ist (typischerweise im Footer). Sie muss vollständig, verständlich und aktuell sein. Pflichtinhalte:
Generatoren mit Vorsicht nutzen
Es gibt seriöse Datenschutz-Generatoren (eRecht24, Dr. Schwenke, datenschutz-generator.de). Das Ergebnis sollte jedoch immer von einem fachkundigen Menschen an die konkrete Situation angepasst werden — generischer Boilerplate-Text reicht in der Regel nicht aus.
Überall, wo personenbezogene Daten erhoben werden, gelten besondere Anforderungen.
Website-Analyse ist legitim, aber die meisten gängigen Tools erfordern eine Einwilligung — und einige sind wegen Drittlandtransfer problematisch.
Google Analytics 4 erfordert Cookie-Einwilligung und ist wegen des Datentransfers in die USA datenschutzrechtlich umstritten. Maßnahmen für einen rechtssichereren Einsatz:
Jeder Auftragsverarbeiter (Hosting-Provider, CDN, Mailversand-Dienstleister, Formular-Backend) muss vertraglich auf die DSGVO verpflichtet werden.
DSGVO-Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Die größten Risiken liegen erfahrungsgemäß bei Cookie-Bannern, fehlenden AVVs und unvollständigen Datenschutzerklärungen. Wer diese drei Bereiche sauber aufstellt, hat den überwiegenden Teil der Pflichten erfüllt — die übrigen Punkte ergeben sich aus der Verarbeitungslandschaft des konkreten Unternehmens.
Bei tiefergehenden Fragen empfiehlt sich die Konsultation einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei oder eines externen Datenschutzbeauftragten.
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