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BFSG 2025: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites bedeutet

Das BFSG verpflichtet Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit. So funktionieren die Anforderungen, Fristen, WCAG-Kriterien und konkrete Umsetzungsschritte.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Für Websitebetreiber bedeutet das: Digitale Angebote müssen barrierefrei sein — oder es drohen empfindliche Bußgelder. Dieser Leitfaden zeigt, welche Anforderungen das BFSG stellt, wen es betrifft und wie eine Website Schritt für Schritt angepasst wird.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) der Europäischen Union. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen — insbesondere im digitalen Raum.

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Dazu gehören Websites, Online-Shops, mobile Anwendungen und elektronische Dokumente. Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2, die international anerkannte Standards für Barrierefreiheit im Web definieren.

Gesetzliche Grundlagen

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und wurde am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ergänzt bestehende Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die bisher primär für öffentliche Stellen galten. Mit dem BFSG wird die Barrierefreiheitspflicht erstmals umfassend auf den privaten Sektor ausgeweitet.

Stichtag: 28. Juni 2025 — Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote bis zu diesem Datum nicht barrierefrei gestaltet haben, verstoßen gegen geltendes Recht. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind befugt, Bußgelder bis zu 100.000 Euro zu verhängen.

Die Zahlen sprechen für sich

Die Relevanz des Themas Barrierefreiheit wird durch aktuelle Statistiken unterstrichen:

  • 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland (Quelle: Destatis)
  • 96,3 % aller Websites haben mindestens einen WCAG-Fehler (Quelle: WebAIM Million)
  • 100.000 Euro Bußgeld drohen bei Nichteinhaltung des BFSG (Quelle: BFSG)

Diese Zahlen verdeutlichen: Barrierefreiheit betrifft nicht nur eine kleine Randgruppe. Hinzu kommen Millionen Menschen mit temporären oder situativen Einschränkungen — etwa bei Sonneneinstrahlung auf dem Smartphone, bei gebrochenem Arm oder im höheren Alter.

Wen betrifft das BFSG?

Betroffene Unternehmen

Das BFSG gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte und Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbieten. Besonders betroffen sind:

  • E-Commerce-Unternehmen: Online-Shops und Marktplätze, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen
  • Finanzdienstleister: Banken, Versicherungen und Zahlungsdienstleister mit digitalen Angeboten
  • Telekommunikationsanbieter: Unternehmen mit Websites, Apps oder digitalen Kommunikationsplattformen
  • Medien- und Informationsdienstleister: E-Book-Anbieter, Streaming-Dienste und digitale Nachrichtenportale
  • Dienstleister mit Online-Präsenz: Beratungsunternehmen, Agenturen und alle B2C-Dienstleister, die über eine Website Kunden gewinnen

Ausnahmen: Kleinstunternehmen

Das BFSG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen an Dienstleistungen befreit. Wichtig: Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Zudem entbindet sie nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Diskriminierung zu vermeiden.

Übergangsfristen

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen:

  • Selbstbedienungsterminals: Geräte, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiterverwendet werden, maximal jedoch bis zum 27. Juni 2040.
  • Laufende Dienstleistungsverträge: Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, können unverändert fortgeführt werden, maximal bis zum 27. Juni 2030.
  • Websites und Apps: Hier gibt es keine Übergangsfrist. Die Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025 vollumfänglich.

WCAG 2.2 Anforderungen

Die WCAG 2.2 bildet das technische Fundament für die Umsetzung des BFSG. Die Richtlinien sind in vier Grundprinzipien gegliedert, die unter dem Akronym POUR bekannt sind.

Wahrnehmbar (Perceivable)

Alle Inhalte müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können — unabhängig von sensorischen Fähigkeiten.

  • Alt-Texte für Bilder: Jedes informative Bild benötigt eine aussagekräftige Textalternative
  • Kontrastverhältnisse: Text muss ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen (3:1 für großen Text ab 18pt oder 14pt fett)
  • Untertitel und Audiodeskription: Videos benötigen Untertitel für gehörlose Nutzer und optional Audiodeskriptionen für blinde Nutzer
  • Anpassbare Darstellung: Inhalte müssen ohne Informationsverlust in verschiedenen Darstellungen nutzbar sein (z. B. bei 200 % Zoom)

Bedienbar (Operable)

Alle Funktionen der Website müssen über verschiedene Eingabemethoden zugänglich sein.

  • Tastaturnavigation: Jedes interaktive Element muss per Tastatur erreichbar und bedienbar sein
  • Ausreichend Zeit: Nutzer müssen genügend Zeit haben, Inhalte zu lesen und Aktionen auszuführen
  • Keine Anfallsauslöser: Inhalte dürfen keine Blitzeffekte mit mehr als drei Blitzen pro Sekunde enthalten
  • Orientierungshilfen: Skip-Links, klare Überschriftenstruktur und sinnvolle ARIA-Landmarks erleichtern die Navigation

Verständlich (Understandable)

Inhalte und Bedienung müssen für alle Nutzer nachvollziehbar sein.

  • Einfache Sprache: Texte sollten klar und verständlich formuliert sein
  • Konsistente Navigation: Die Navigation verhält sich auf allen Seiten vorhersehbar und einheitlich
  • Fehlervermeidung bei Formularen: Eingabefelder haben sichtbare Labels, Fehlermeldungen sind beschreibend
  • Sprachauszeichnung: Die Dokumentsprache ist im HTML-Code korrekt angegeben (lang="de")

Robust

Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Hilfstechnologien kompatibel sein.

  • Valides HTML: Sauberer, standardkonformer Code ohne Parsing-Fehler
  • ARIA-Kompatibilität: Korrekte Verwendung von ARIA-Attributen, wo semantisches HTML nicht ausreicht
  • Statusmeldungen: Dynamische Änderungen werden programmatisch kommuniziert
  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Die Website funktioniert zuverlässig mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und Sprachsteuerung

WCAG-Konformitätsstufen im Vergleich

Die WCAG definiert drei Konformitätsstufen. Das BFSG verlangt mindestens die Stufe AA:

KriteriumLevel ALevel AALevel AAA
AnforderungsniveauGrundlegendStandardErweitert
Kontrast TextKein Minimum4,5:17:1
Untertitel für VideosJaJaJa
AudiodeskriptionNeinJaJa
Textabstände anpassbarNeinJaJa
GebärdenspracheNeinNeinJa
Gesetzlich vorgeschrieben (BFSG)JaJaNein
EmpfehlungNicht ausreichendPflicht nach BFSGFreiwillig

Konkrete Umsetzungsschritte

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein strukturierter Prozess.

Accessibility Audit durchführen

Bevor mit der Umsetzung begonnen wird, braucht es eine Bestandsaufnahme. Ein umfassender Accessibility Audit deckt alle bestehenden Barrieren auf und liefert die Grundlage für die Maßnahmenplanung. Geprüft wird sowohl automatisiert (mit Tools wie axe oder Lighthouse) als auch manuell (Tastaturnavigation, Screenreader-Test).

Priorisierte Maßnahmenliste erstellen

Nicht alle Barrieren sind gleich schwerwiegend. Priorisiert wird nach Schwere der Auswirkung und Häufigkeit der Nutzung. Kritische Barrieren, die den Zugang komplett blockieren, haben Vorrang vor kosmetischen Problemen.

Semantisches HTML verwenden

Semantisches HTML ist das Fundament jeder barrierefreien Website. Verwendet werden native HTML-Elemente mit ihrer korrekten Bedeutung:

  • <header>, <nav>, <main>, <footer> für die Seitenstruktur
  • <h1> bis <h6> in logischer Reihenfolge ohne Ebenen zu überspringen
  • <button> für Aktionen, <a> für Links
  • <ul>, <ol> für Listen, <table> für tabellarische Daten

Tastaturnavigation sicherstellen

Die gesamte Website wird ausschließlich mit der Tastatur getestet. Zu achten ist auf:

  • Tab-Reihenfolge: Stimmt die Reihenfolge der fokussierbaren Elemente mit der visuellen Reihenfolge überein?
  • Fokus-Indikator: Ist der Fokus jederzeit sichtbar und deutlich erkennbar?
  • Keine Tastaturfallen: Kann der Nutzer jedes Element auch wieder verlassen?
  • Modale Dialoge: Wird der Fokus korrekt in und aus Modals bewegt?

Kontraste prüfen

Sichergestellt werden muss, dass alle Texte die Mindestkontrastverhältnisse erfüllen:

  • Normaler Text: Mindestens 4,5:1 zum Hintergrund
  • Großer Text (ab 18pt oder 14pt fett): Mindestens 3:1 zum Hintergrund
  • UI-Komponenten und Grafiken: Mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben

Alt-Texte für alle Bilder

Jedes Bild auf der Website benötigt eine angemessene Textalternative:

  • Informative Bilder: Inhalt oder Funktion beschreiben
  • Dekorative Bilder: Leeres alt-Attribut (alt="") und role="presentation"
  • Komplexe Grafiken: Ausführliche Beschreibung im umgebenden Text oder über aria-describedby
  • Verlinkbare Bilder: Der Alt-Text beschreibt das Linkziel, nicht das Bild

Formulare barrierefrei gestalten

Formulare sind häufig die kritischsten Konversionselemente einer Website:

  • Jedes Eingabefeld hat ein sichtbares <label>, das programmatisch verknüpft ist
  • Pflichtfelder sind sowohl visuell als auch programmatisch gekennzeichnet (aria-required="true")
  • Fehlermeldungen sind spezifisch und erscheinen direkt beim betroffenen Feld
  • Autocomplete-Attribute sind korrekt gesetzt (autocomplete="email", autocomplete="tel")

Responsive Design sicherstellen

Barrierefreiheit und Responsive Design gehen Hand in Hand:

  • Inhalte sind bei 320 px Viewport-Breite ohne horizontales Scrollen nutzbar
  • Bei 200 % Zoom gehen keine Inhalte oder Funktionen verloren
  • Touch-Ziele sind mindestens 44 x 44 px groß

Tools für Barrierefreiheits-Tests

axe DevTools

Die Browser-Erweiterung von Deque Systems ist eines der zuverlässigsten automatisierten Test-Tools. Sie erkennt WCAG-Verstöße direkt im Browser und liefert konkrete Handlungsempfehlungen. Verfügbar für Chrome und Firefox.

Google Lighthouse

Lighthouse ist in die Chrome DevTools integriert und prüft neben Performance und SEO auch die Barrierefreiheit. Der Accessibility-Score gibt einen schnellen Überblick, ersetzt aber keinen manuellen Test. Lighthouse nutzt im Hintergrund ebenfalls die axe-Engine.

WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)

WAVE von WebAIM bietet eine visuelle Darstellung von Barrierefreiheitsproblemen direkt auf der Website. Besonders hilfreich für die Überprüfung von Überschriftenstruktur, ARIA-Labels und Kontrastverhältnissen.

Pa11y

Pa11y ist ein Open-Source-Tool für die Kommandozeile und eignet sich hervorragend für die Integration in CI/CD-Pipelines.

Kombinierter Ansatz — Kein automatisiertes Tool erkennt alle Barrieren. Studien zeigen, dass automatisierte Tests nur etwa 30–40 % aller WCAG-Verstöße aufdecken. Automatisierte Tests immer durch manuelle Prüfungen mit Tastatur und Screenreader ergänzen.

BFSG und SEO: Gemeinsame Vorteile

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung verfolgen ein gemeinsames Ziel: Inhalte für alle zugänglich und auffindbar zu machen. Die Überschneidungen sind erheblich:

  • Semantisches HTML: Saubere Überschriftenstrukturen helfen sowohl Screenreadern als auch Suchmaschinen-Crawlern
  • Alt-Texte: Beschreibende Textalternativen verbessern die Bildersuche und die Zugänglichkeit gleichermaßen
  • Seitentitel und Meta-Descriptions: Aussagekräftige Titel helfen bei der Orientierung und verbessern die Klickrate
  • Ladezeiten: Schnelle Websites bieten eine bessere Erfahrung für alle Nutzer
  • Mobile Nutzbarkeit: Responsive Design und ausreichend große Touch-Ziele sind für Mobile-First-Indexierung und Barrierefreiheit gleichermaßen relevant
  • Strukturierte Daten: Schema.org-Auszeichnungen verbessern die maschinelle Lesbarkeit

Investitionen in Barrierefreiheit sind keine reinen Kosten, sondern wirken sich positiv auf die gesamte Online-Sichtbarkeit aus.

Fazit

Das BFSG ist keine optionale Empfehlung, sondern geltendes Recht. Die Umsetzung mag zunächst aufwendig erscheinen, bringt aber handfeste Vorteile: bessere Nutzererfahrung, höhere Reichweite, stärkere SEO-Performance und Rechtssicherheit. Empfohlene Reihenfolge: Audit, Priorisierung, schrittweise Umsetzung.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt das BFSG?

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft. Es gibt keine allgemeine Übergangsfrist für Websites und digitale Dienstleistungen. Lediglich für bestehende Dienstleistungsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis maximal zum 27. Juni 2030. Selbstbedienungsterminals dürfen bis längstens 2040 weiterverwendet werden.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Die Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus können Behörden die Bereitstellung nicht konformer Produkte und Dienstleistungen untersagen. Verbraucherschutzverbände können zudem Unterlassungsklagen einreichen.

Welches WCAG-Level muss erreicht werden?

Das BFSG verlangt die Einhaltung der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Diese Stufe umfasst automatisch alle Kriterien der Stufe A. Die Stufe AAA ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber für besonders inklusive Angebote empfohlen.

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